Rechts- und Verfassungsgeschichte I

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Bedeutung des römischen Rechts für Deutschland und Europa

  • alle kontinentaleuropäischen Rechtssysteme entspringen dem römischen Recht
  • Deutsches Zivilrecht beruht auf römischem Recht (Bespiel: Quellentext II): bis Inkrafttreten des BGB 1900 war das römische Recht geltendes Recht in den deutschen Ländern
  • enorme Flexibilität des römischen Rechts (Beispiel: Quellentext I): Begriffe des römischen Rechts scharf und präzise und elastisch genug, um sich jedem Lebensbedürfnis zu öffnen
    • Pandekten ist die griechische Übersetzung des Wortes „Digesten“, Pandektenrecht ist das römische Recht, Pandektenlehrbuch galt bis Inkrafttreten des BGB „mit Gesetzeskraft“
  • 11. Jh. in Bologna: erste Universität, Studium des römischen Rechts
  • politische Legitimation: römisches Recht ist das Recht des Kaisers (Kaiser des heiligen römischen Reiches deutscher Nation ist der Nachfolge der römischen Kaiser)
  • Bernhard Windscheid als Vater des BGB: Recht als innerer Ausdruck des Volksgeistes und deren Auffassung
  • Pandektenrecht: auf römischen Recht basierendes in Deutschland im 19. Jahrhundert von der historischen Rechtsschule unter Savigny propagierte Zivilrecht
  • während NS- und DDR-Zeit: römisches Recht nicht gern gesehen, da nicht deutsch bzw. zu individualistisch

corpus iuris civilis

  • Herausgegeben von Theodor Mommsen
  • Gesamtrechtswerk/Kompilation von Kaiser Justinian (Kaiser des östlichen Teils des römischen Reichs kurz vor dessen Zusammenfall) im 6. Jh. angeordnet
    • 753 vor Chr.: Gründung Roms
    • Teilung des Reiches in West-Rom (Rom) und Ost-Rom (Konstantinopel)
    • Krise des 3. Jh. n. Chr.: Überfälle germanischer Stämme → wirtschaftliche und politische Krise
    • langsamer Niedergang des weströmischen Reiches bis 475 nach Chr.
    • Justinian will das römische Reich in der alten Grenze wiederherstellen
    • territoriale Wiederherstellung des Reiches gelingt ihm
    • will zudem die juristische Einheit des Reiches wiederherstellen → Kodifikation des Rechtes: corpus iuris civilis
  • zusammengestellt von 528-534 n. Chr.
  • Justinian strebte nach Wiederherstellung des großen imperium romanum (daher Kriegsführung)
  • erste systematische Überlieferung des römischen Rechts, die dieses vollständig sammelt und kodifiziert
  • Justinian will damit auch die juristische Einheit wiederherstellen
Institutiones
  • Lehrbuch für Jurastudenten
  • juristisches Lehrbuch zur Einführung in Codex und Pandekten, das vom Gesetzgeber gleich mitveröffentlicht wurde (= besondere Autorität)
  • Orientierten sich an Institutiones des Gaius
  • Institutiones = Grundzüge
Digesten/Pandekten
  • Digesten (geordnete Darstellung), pandectai (allumfassend)
  • mit Einschüben (Interpolationen) versehene Kompilation der Jurisprudenz der Rechtsgelehrten der klassisch-römischen Kaiserzeit
  • Kaiser Justinian: nur wesentliches soll erfasst werden, Rechtsgelehrte müssen auswählen
  • 50 Bücher mit systematischer Auflistung des römischen Rechts
  • Ausstattung mit Gesetzeskraft: es wurde zusammen entschieden, was aufgenommen wird (erkennbar an Gliederung der Absätze innerhalb des Titels)
  • Vorsitzender: Tribonianus als bedeutendster Jurist des Kaisers und Justizminister Justinians
  • gerieten ab dem 7. Jh. in Vergessenheit
  • Wiederentdeckung erst Mitte 11. Jh. als littera florentina (originales Manuskript der Digesten)
  • Auseinandersetzung mit Fragmenten des Textes, vorangetrieben durch Irnerius von Bologna, welcher als erster die littera vulgata mit Glossen (eigenen Kommentierungen) versah: trug dazu bei, dass wesentlicher Teil des römischen Rechts bewahrt und wissenschaftlich bearbeitet werden konnte
  • daraus entwickelte sich europäische Rechtswissenschaft
Codex
  • Gesetzbuch
  • Ansammlung normativer Texte (Konstitutionen/Gesetze) der vergangenen Kaiser
    • Konstitutionen der Vorgänger wurden nicht einfach übernommen, sondern auch verbessert
    • von überflüssigen Wiederholungen und von Widersprüchen befreit → keine historische Kompilation sondern eine gesetzgeberische Kompilation
  • 528 bis 529 n. Chr.
  • Kriterium für Codex nach Justinian (Quellentext III): Konstitutionen vergangener Kaiser verbessern (keine überflüssigen Wiederholungen/Widersprüche)
Novellae
  • Sammlung von Nachtragsgesetzen (leges novellae) aus der justinianischen Zeit nach 535 n. Chr.
ius respondendi: vom Kaiser legitimierte Juristen, die dazu befugt sind, in Rechts- und Gesetzesanfragen zu antworten bzw. Gutachten zu schreiben, die für das Gericht rechtsverbindlich sind (seit Augustus zunächst nur geringe Zahl Rechtsgelehrter aus dem Senatorenstand im 1. Jh.; erster bekannter Respondierjurist war Masurius Sabinus)

Glossaren und Kommentatoren

12.-13. Jh. Glossatoren
  • Rechtsgelehrte, die erklärende Anmerkungen zu einem Text schreiben
  • Gründung erste europäische Universität in Bologna im 11. Jh.
  • versahen Quellen des römischen Rechts mit Glossen (Notizen/Erläuterungen)
  • versuchen Wiedersprüche wegzuanalysieren (Einheitlichkeit)
  • Abschluss in Glossenapparat des Accursius, welcher die glossa ordinaria schuf (fasste dort verschiedene Glossenapparate zu einem Erläuterungswerk zusammen)
13.-15. Jh. Kommentatoren
  • Gruppe von Rechtsgelehrten, die sich mit der Auslegung der Texte des corpus iuris civilis beschäftigten
  • Praktiker, schreiben Gutachten, keine Anfertigung von Glossen
  • erste Kommentatoren: Petrus de Bellaperthica, Jacobus de Ravanis
ab 16. Jh. humanistische Jurisprudenz (iurisprudentia culta)
  • Interpretation römischer Texte in ihrem historischen und philologischen Kontext (nicht mehr nur als autoritatives Gesetz anzusehen, wie es Justinian angeordnet hatte)
  • betrieben genaue Sprachstudien (Bemühung um korrekte Verwendung der lateinischen Sprache)
  • Abwendung von Glossatoren und Kommentatoren, da diese durch ihre Glossen und Auslegungen vorurteilsfreien Blick auf römische Rechtsquellen verstellt hatten
ab 18. Jh. Naturrecht
  • Etablierung vom Vernunftsrecht: Lehre, die vertritt, dass etwas Unrecht sei, weil es der Natur des Menschen bzw. der natürlichen Vernunft widerspricht

Rezeption des römischen Rechts in Deutschland

  • ideologisch: Deutschland als römischer Nachfolger (Recht des Kaisers)
  • praktisch: die, die wieder heim kommen, wenden dieses römische Recht an

Savigny und die historische Rechtsschule

  • historische Rechtsschule: rechtswissenschaftliche. Lehrströmung, welche das Recht als wandelbaren Teil der Kulturhistorie eines Volkes versteht und sich gegen das aufgeklärte Vernunftsrecht wendet
  • Savigny will Quellen des römischen Rechts wieder aufnehmen und reinigen
  • Savigny lehnt Kodifikationstheorie von Thibaut ab (1814), will stattdessen die deutsche Rechtswissenschaft anhand des römischen Rechts erarbeiten
  • Ende des 19. Jh.: historisch ausgebildete deutsche Rechtswissenschaft (Anhänger der Rechtsschule sind der Auffassung, die Kodifikation in Angriff nehmen zu können = Pandektisten)

Pandektistik und das BGB

  • Pandektistik: auf Savigny aufbauende Rechtslehre des 19. Jh.
  • stützte sich im Kern auf iustinianische Kodifikationen des corpus iuris civilis (Digesten/Pandekten)
  • Ausgangspunkt der späteren modernen privatrechtlichen Kodifikationen (z.B. BGB)
  • abstrakte Begriffe werden in Allgemeinen Teil gesetzt (typisches Produkt der Pandektisten)
  • Windscheid: Lehrbuch des Pandektenrechts (beeinflusste ersten Entwurf des BGB = "kleiner Windscheid")

Struktur der römischen Rechtsordnung

  • offenes System: suggeriert Lückenhaftigkeit, meint aber Anpassungsfähigkeit ("Das Zivilrecht ist das Recht, das weder vom Naturrecht oder Völkergemeinschaftsrecht völlig abweicht noch beiden in allen Punkten folgt")
  • Quellentext IV
    • „Priester der Gerechtigkeit“
      • Gerechtigkeit als Leitbild, so wie Gott im Christentum das Leitbild ist, die Juristen übernehmen dort die Funktion von Priestern
      • idealisierte Zwecksetzung der Arbeit der Juristen
      • Recht als römische Disziplin
    • Unterscheidung öffentliches Recht und Privatrecht
      • Öffentliches Recht: Ordnung des römischen Staatswesens, regelt Staatskultur, Priesterschaften und Magistraturen
      • Privatrecht: setzt sich aus Vorschriften des Naturrechts, des Völkergemeinrechts und des Zivilrechts
ius naturale „Naturrecht ist das, was die Natur alle Lebewesen gelehrt hat“
  • umfasst alle Lebewesen als Adressaten des Rechts
  • umfassende Definition des Rechtes
  • Ulpian beschreibt nur einen Zustand, keinen philosophischen Diskurs
ius gentium „das Recht, das die menschlichen Völkerschaften befolgen“
  • nur den Menschen gemeinsam, nicht den Tieren (Beispiel für rechtliche Institute des ius gentium: Sklaverei und Freilassung → entstammt dem ius gentium, da ja nach Naturrecht alle frei sind)
  • „von Natur aus jeder frei“ (idealistische Interpretation): philosophischer Ansatz, Ausdruck politischer Denkweise gegen die Sklaverei, Kritik an der Sklaverei, „Wohltat“ der Freilassung
  • praktische Interpretation: juristische Beschreibung (Krieg als Ursprung der Sklaverei, Sklaverei nicht natürlich)
  • Römische Gesellschaft: basiert auf Unterschieden (Sklaven, Freigelassene, Männer, Frauen, Ältere, Jüngere, Römer, Nichtrömer), aber keine rassistische Gesellschaft, diese Unterschiede beruhen nicht auf der Herkunft. Konstante der römischen Eroberungspolitik: die eroberten Gebiete konnten die römische Staatsbürgerschaft erhalten, sofern sie bereit waren sich Rom kulturell zugehörig zu fühlen Prinzip (jeder kann Römer werden, wenn er bereit ist, Römer zu sein)
ius civile „Zivilrecht ist das Recht, das weder von Naturrecht oder Völkergemeinrecht völlig abweicht noch beiden in allen Punkten folgt“
  • geschriebenes und ungeschriebenes Recht (Gewohnheitsrecht: mos maiorum)
  • Papinian im 3. Jahrhundert: beschreibt die Rechtsquellen des Zivilrechts (Gesetze, Plebiszite, Senatsbeschlüsse, Kaisererlassen und der Autorität der Rechtsgelehrten)
ius honorarium
  • Papinian
    • ius honorarium = prätorisches Recht
    • Amt des Prätors: Gerichtsmagistrat, war für die Gerichtsbarkeit zuständig, nur in Rom
    • ist aber kein Richter (Richter in Rom war immer ein Bürger)
    • immer für ein Jahr im Amt
    • erlässt zu Beginn seiner Amtszeit ein Edikt mit den Rechtsinstitute, die er verbessern oder ergänzen will
    • Funktion des ius honorarium: das Zivilrecht (ältester Teil des römischen Rechts) unterstützen, ergänzen oder zu verbessern
    • wichtigste Rechtsinstitute: vom Prätor erfunden
    • wird dann typischerweise auch Bestandteil des ius gentium, da es auch Fremden zugänglich gemacht wird
  • Marcian
    • ius honorarium ist die lebendige Stimme des Zivilrechts“
    • im 3./4. Jh. wird das ius honorarium Bestandteil des Zivilrechts

ius civile

lex

  • Quellentext V: Papinian im 1. Buch der Definitionen
    • „allgemeine Vorschrift“: typisch für Gesetze ist, dass sie für alle gelten
    • „Zwangsmittel“: Gesetz ordnet, Idee der Sanktion gegen Unrecht
    • „willentlich oder aus Unwissenheit“
    • „gemeinschaftliches Versprechen der Bürgerschaft“: Grundsatz der Demokratie
    • zur Zeit des Papinian im 1. Jh. n. Chr. war Rom schon ein Prinzipat, dennoch hält Papinian an dieser Idee aus der Gründungszeit von Rom fest
Anfänge der Stadt Rom
  • gegründet als Monarchie
  • der letzte König von Rom wird aus der Stadt vertrieben
  • damit geht die Monarchie zu Ende und es wird eine Republik gegründet
  • Raub der Sabinerinnen“: Römer waren nur Männer, haben die Frauen des Nachbarvolkes geraubt, Sabinerinnen freunden sich mit den jungen, wilden Römern an, Sabinerinnen schlichten und die Völker vereinen sich
    • erste Römer waren wahrscheinlich von ihren jeweiligen Städten ausgeschlossen
    • öffentliche Rolle der Frau
  • erste Könige: Latiner und Sabiner
  • letzte Könige: Etrusker, verhalten sich immer absolutistischer, daher vertrieben
  • Republik: res publica (öffentliche Sache, Staat ist die gemeinschaftliche Angelegenheit der Bürger)
  • Julian: Gesetz kann nie alle Fälle regeln, es gibt immer wieder Grauzonen - daher ist der Jurist zur Füllung dieser Lücken verpflichtet
  • Celsus: „Sinn und Zweck“ (wichtigstes Auslegungskriterium des Gesetzes)
  • Typen von Gesetzen
    • lex rogata
      • Gesetz, das vor der Volksversammlung vom Konsul gebracht wird (Konsul fragt das Volk, ob es einverstanden ist)
      • Gesetze in unserem Sinne
    • lex dicta
      • ausgesprochenes Gesetz, gegebene Gesetze
      • wird ohne Mitwirkung des Volkes vom Magistrat gegeben
      • nicht in Rom, sondern in den Provinzen und den eroberten Territorien
Konsuln
  • Zustandekommen von Gesetzen
    • Pomponius
      • Bestellung von zwei Konsuln
      • bei den Konsuln liegt die höchste Staatsgewalt
      • Zusammenfassung der verfassungsrechtlichen Änderung im Übergang von Monarchie zu Republik
  • Aufgaben der Konsuln: Exekutive, Regierung
    • zwei Konsuln: jeder hat eine unbegrenzte Macht (Imperium: verfassungsrechtliche, unbegrenzte Befehlsgewalt), sollen sie sich gegenseitig kontrollieren
    • sind nur ein Jahr im Amt (Beschränkung ihrer Macht)
    • weitere Aufgabe: strafrechtliche Verfolgung, aber keine Verurteilung von römischen Bürgern zum Tode ohne Zustimmung des Volkes (Umgehung der Todesstrafe durch freiwilliges Exil)
  • imperium domi: Imperium, das man in Rom ausübt
  • imperium militiae: Imperium, das man im Krieg ausübt (dann gilt das Privileg der Anrufung des Volkes nicht)
Volksversammlung
  • Wahl der Konsuln
  • commitium centuriatum (besondere Art der Demokratie, Bürger werden in Hundertschaften eingeteilt)
  • sind in 5 Klassen unterteilt, die sich nach dem Vermögen bestimmen (insgesamt 193 centurien)
  • die erste Klasse hat die meisten centurien, pro centurie eine Stimme
  • die erste Klasse entscheidet alleine
  • plutokratische Demokratie
  • Konsul hat die Pflicht, die Volksversammlung einzuberufen: präsentiert einen Gesetzesentwurf, dann wird abgestimmt
  • bei der Wahl zum Konsuln treten die Kandidaten vor die Volksversammlung und es wird abgestimmt
  • Verbot der Vermischung der Gesetze: Gesetz A und Gesetz B müssen getrennt präsentiert werden
Zwölftafelgesetz (lex duodecim tabularum)
  • Quellentext V: D.1.2.2.3, D.1.2.2.4, XII (S. 16)
  • Mitte 5. Jh. (451-449 v. Chr.)
  • Gesetzessammlung, die in 12 hölzerne Tafeln auf forum romanum aufgestellt war
  • Umfassende Auffassung des damals geltenden Rechts
  • Zweck: den kleineren Bürger vor Willkür des patrizischen Adels im Rechtsverkehr und der Justiz schützen
  • Sätze der Tafeln äußerst knapp, sehr gleichförmig und einfach in Strukur
  • Auf Wenn-Satz der die Voraussetzungen der Norm beschreibt folgt Norm selbst in imperativischer Form
  • Ausgangspunkt und Grundlage der späteren Rechtsentwicklung
  • Inhalt:
    • Tafel I,II: Zivilprozessrecht
    • Tafel III: Schuldrecht
    • Tafel IV: Familienrecht
    • Tafel V: Erbrecht
    • Tafel VI: Sachenrecht
    • Tafel VII: Immobiliarsachenrecht
    • Tafel VIII: Schadensersatzrecht
    • Tafel IX: Strafrecht
    • Tafel X: Bestattung
    • Tafel XI: Eherecht
    • Tafel XII: Verbrechen
  • Beispiel: mancipatio (Quellentext V: Gai. inst. 119,120)
    • manus = Hand, capere = ergreifen
    • Förmlicher Akt zur Eigentumseinräumung
    • Anwendungsfelder der mancipatio
      • Übereignung von res mancipi (Sklaven, Großvieh, Grundstücke)
      • Übereignung der väterlichen Gewalt an Hauskindern (Kinder kommen beim Erwerber in sklavenähnliche Stellung -> mancipium)
      • Erwerb der manus-Gewalt an der Ehefrau
      • emancipatio (Quellentext V XII 4.2b): Entlassung eines Hauskindes aus der Gewalt des Vaters durch Kombination von mehrfacher mancipatio und manumissio
      • Beteiligung von 8 Personen: Erwerber, Veräußerer, Waagehalter, 5 Zeugen
      • ius quiritium = Zivilrecht nach dem alten Namen der römischen Bürger (quirites)
Beispiele
  • Pomponius
    • alle Gesetze der Könige verloren ihre Geltung
    • unmittelbar nach dem Ende der Monarchie herrschte eine gewisse rechtliche Konfusion: das Volk lebte nicht nach geschriebenem Recht, sondern nach Gewohnheitsrecht
  • Zwölftafelgesetz
    • staatsrechtliche Befugnis der 10 Männer, die von den griechischen Städten Gesetze erbitten sollen (Aufstellen der Tafeln = Offenkundigkeit des Gesetzes)
    • 10 Männer können die Gesetze verbessern und auslegen ohne Anrufung des Volkes (unbeschränkte Befähigung)
    • 450 v. Chr.
    • enthält Nachbarrecht, Strafrecht, Deliktsrecht, Prozessrecht

plebiscitum

Die Plebs und der Ständekampf
  • reiche Patrizier und arme Plebejer
  • Reichtum der Patrizier drückt sich auch in der Ausübung der politischen Macht aus
  • nur Patrizier können Konsuln werden und Magistrate bekleiden (Plebejer werden anfangs von der Regierung ausgeschlossen)
  • 500-400 v. Chr.: Ständekämpfe der Plebs (Stück für Stück erreichen die Plebejer die politische Gleichstellung mit den Patriziern: dieser Prozess dauert 200-300 Jahre)
  • wichtigste Errungenschaften der Plebs:
    • eigene Versammlung: consilia plebis
    • Beschlüsse der Versammlung werden anerkannt
    • diese Ständekämpfe erfordern legitime Anführer (tribuni plebis)
tribuni plebis
  • werden als unverletzlich deklariert (sacrosantitas): Schutz des Tribuns
  • Vetorecht zu den Handlungen des Konsul (könnte damit die Stadt blockieren)
  • weitere Befugnis des Tribun: coercitio (kann strafrechtlich tätig werden in Hinblick auf Straftaten, die gegenüber Bürgern, Patrizier und Plebejer, ausgeübt werden)
  • fundamentale Rechte/Pflichten des Tribun: Hilfeleistung (Pflicht, jedem Bürger, der in Not ist, zu helfen)
concilia plebis (Versammlung der Plebs)
  • plebiscita: Beschlüsse der Plebs
  • bindend für die Angehörigen der Plebs durch die Stadt (Verbindlichkeit auch für die ganze Stadt, also auch für die Patrizier)
  • Patrizier durften nicht an der consilia plebis teilnehmen oder Volkstribun werden
  • 286 v. Chr.: Gleichstellung von plebiscita und lex (in der commitia centuriata beschlossen)
  • Entstehung einer vermischten reichen Oberschicht (reiche Plebejer, reiche Patrizier): nobilitas, dadurch Akzeptanz der plebiscita
  • Quellentext VI
    • Plebiszit: „lex aquilia“ 286 v. Chr.
      • führt in der Rechtsordnung das fundamentale Prinzip des Verschulden ein
    • Zwölftafelgesetz: „deliktische Haftung“
      • vorher: wenn man durch jemanden verletzt wurde, durfte man so hart zurückschlagen wie man wollte: Möglichkeit der Selbstjustiz war anerkannt
      • jetzt: „das Gleiche geschehen“: Beschränkung der „Rache“ auf den Ursprungsakt, egal ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit (eine Handlung begründet den Schadenersatz)
    • Ulpian
      • die lex aquilia ist ein Plebiszit, verbindlich für die ganze Stadt
    • Gaius erstes Kapitel
      • Tatbestandsmerkmale Tötung von Sklaven/Tieren
      • Rechtsgüter: Sklaven, vierfüßige Herdentier
      • „widerrechtlich“ (Rechtswidrigkeit)
      • in iuria: Verschulden und Rechtswidrigkeit für die Römer
      • ist die Handlung nicht widerrechtlich, führt sie nicht zu Schadenersatz → fundamentale Neuerung: Einführung des Verschulden (Handlung und Verschulden begründet Schadenersatz)
      • Quantifizierung des Schadensersatzes: Maximum des Wertes im letzten Jahr
    • Gaius drittes Kapitel
      • Beschädigung/Verletzung einer sonstigen Sache („verbrannt, zerbrochen, zerrissen“)
      • setzt voraus, dass man die Sache berührt, nach Wortlautauslegung → wird später durch Auslegung erweitert
      • soll alle möglichen Arten der Beschädigung erfassen
      • Widerrechtlichkeit
      • Schadensersatz: Wert der Sache in den letzten 30 Tagen
    • lex aquilia
      • erstmals Prinzip des Verschuldens
      • anfangs: benötigt unmittelbare Schadenshandlung
      • später: auch mittelbarer Schaden wird geahndet
      • anfangs: betrifft nur Sklaven/Tiere
      • weil: Verletzungen an freien Menschen wurden mit Beleidigungsklage (Iniurienklage) verfolgt
    • Ulpian 9.2.5.3
      • Frage: Wenn ein Lehrer beim Unterricht einen Sklaven verletzt oder tötet, haftet er dann nach der lex aquilia?
      • zitiert dazu einen Fall des Julian (sehr bedeutender Jurist des 2. Jahrhunderts nach Chr.)
        • Fall Julian: Haussohn wird durch Lehrer am Auge verletzt
        • Lösung des Julian
          • Iniurienklage (-), da der Lehrer den Haussohn nur geschlagen hat um ihn zu ermahnen
          • Klage aus dem Lehrlingsvertrag (+), da einem Lehrer nur leichte Züchtigung erlaubt sei und er daher eine Pflichtverletzung begangen habe
        • Lösung Ulpian:
          • Klage nach der lex aquilia ist möglich
          • Erweiterung des Rechts (im 3. Jh. n. Chr.): Verletzung/Tötung eines freien Menschen auch durch analoge Anwendung der lex aquilia gedeckt
    • Ulpian 19.2.13.4
      • Fall Verkehrsunfall mit Maultierwagen. Sklave wird dabei getötet, der Eigentümer will von Alfenus ein Rechtsgutachten, gegen wen er Ansprüche erheben kann
      • Frage: Wer soll verklagt werden?
      • Klage gegen die Maultiertreiber, falls sie ihre Position fahrlässig verlassen haben, nach lex aquilia verklagbar: auch das Unterlassen ist eine Handlung, die zu widerrechtlichem Schaden führen kann
      • bereits zu der Zeit des Alfenus (etwa 80 v. Chr.) wurde die lex aquilia erweitert eingesetzt
      • Klage gegen den Eigentümer der vorderen Maultiere, falls die Treiber unverschuldet ihren Platz verlassen mussten
      • Klage gegen den Eigentümer der hinteren Maultiere: nicht zulässig

senatusconsultum

Der Senat und die republikanische Ordnung
  • Maßgeblich für die Gesetzgebung
    • Konsuln
    • tribuni plebis
    • Volksversammlung (commitio centuriata)
    • Versammlung der Plebs (consilia plebis): Legislative
  • neu: römischer Senat (Republik)
    • Herzkammer der Republik
    • Exekutive
    • beratendes Organ für Konsuln und Volk
    • Verfassungsmäßige Kontrolle der Gesetze: führen Außenpolitik
    • wird bei Korruptionsprozessen tätig: anfangs nur Konsuln im Senat
    • später Magistratenlaufbahn
  • Censor
    • Magistrat, alle 5 Jahre gewählt
    • Aktualisierung des Meldeamtes/Volkszählung
    • nota censoria: negative Anmerkung des Censors (infamia: ziviler Tod)
    • Finanzverwaltung
Aufnahme in den Senat
  • Senator durch Innehaben einer sonstigen Magistratur (consules, Prätor) am Ende der Amtszeit
  • Diktator von Konsul ernannt, Amtszeit des Konsuls beschränkt Amtszeit des Diktators, max. 6 Monate erlaubt
    • Nur in besonderen Situationen berufen (Abneigung der Römer gegen dauerhafte unbegrenzte Herrschaftsgewalt)
Die Entwicklung der Senatsgesetzgebung
  • senatusconsultum: Beschluss des Senats (Senat wird immer von den Konsuln einberufen, hat keine legislative Funktion, berät nur)
  • senatusconsultum wird mittelbar zum Gesetz (in der republikanischen Zeit keine unmittelbare Gesetzeskraft)
  • ab Mitte des 1. Jh. n. Chr.: Senat verliert an Bedeutung, höhere Macht des Kaisers (Kaiser bittet Senat um Rat, Senat gibt Kaiser Recht) → senatusconsultum erfährt unmittelbare Gesetzeskraft

Quellentext VII

  • Gaius
    • Jurist des 2. Jh. nach Chr. hat institutiones geschrieben
    • unmittelbare Gesetzeskraft des senatusconsultum steht im 2. Jh. n. Chr. fest (war lange umstritten)
  • senatusconsultum
    • 46 n. Chr.
    • Inhalt: Handlungsfähigkeit von Frauen begrenzt: dürfen kein Darlehen geben → Frauen können Inhaber von Vermögen sein und Erbe antreten
    • brauchen aber Vormund und können deshalb nicht selbst Vormund sein
    • langsame Lockerung der Vormundsregelung
    • durch das senatusconsultum werden Frauen aus dem Wirtschaftsleben ausgeschlossen
    • kein Verbot an sich
  • Ulpian (3. Jh. n. Chr.)
    • bereits vorher Versuch, Frauen Verbindlichkeiten zu untersagen
    • senatusconsultum hat keine unmittelbare Wirkung
    • „Hilfe“ für die Frauen, aber Wortlaut 46 n. Chr.: sollen keine männlichen Pflichten erfüllen Ergebnis (Frauen haben es schwerer, einen Kredit zu bekommen → Ausschluss aus dem Rechtsverkehr)

constitutiones principum

Die Krise der Republik
  • Prinzipat hat führende Rolle aufgrund Autorität
  • Krise der Republik führte zum Prinzipat
  • Letztes Jh. in Republik (100-150 v. Chr.) wurde Rom zu groß, aufgrund Expansion gab es verwaltungsrechtliche Probleme und fundamentale Änderung der Wirtschaftsstruktur
  • Nach punischen Kriegen kam eine Unmenge an Sklaven nach Rom aus den eroberten Gebieten: Ungleichgewicht (Adelsteil vermehrt Reichtum, Bauern verarmen)
  • Aufgrund der Kriege verarmten „normale“ Bürger (Bauern), die als Legionäre Eroberungen ermöglichten, Reaktion: Verkauf/Verpachtung an reichere Schicht
  • ager publicus: Im Besitz des römischen Volkes befindliches Land (bei Verpachtung bzw. Okkupation durch obere Schicht profitierten faktisch nur wenige vom gemeinsamen Eigentum), Ergebnis:
    • Unruhe
    • Versuche, Macht an sich zu reißen
    • Sulla findet verfassungsrechtlichen Bruch und lässt sich als Diktator einsetzen (Missbrauch i.S.e. längeren Amtszeit, Schritt in Richtung Monarchie)
  • Parteienbildung
    • optimates (Reichere, Senator, Nobilitas)
    • populares (Populisten; Ritterschaft, die die nicht im Senat sitzen, dort vertreten)
Der Prinzipat
  • Frieden
  • Modernisierung des Kaiserreichs
  • Rom verliert geographisch Zentralität
  • Ganze Welt wird Rom (Universalität)
  • 212 n. Chr.: constitutio antoniana (Verordnung von Kaiser Caracalla)
    • Alle Einwohner des röm. Reichs werden röm. Staatsbürger, Ausnahme: dediticii (=Völker die sich ergeben haben)
    • Keine Unterschiede mehr, Staatsangehörigkeitsvergabe benutzt zur Romanisierung
    • Vorteile: Verbot des Auspeitschens, Erlaubnis Prozesse in Rom zu führen, Steuern für neue röm. Bürger
  • Einheitsschaffung
    • Diverse Kulturen bleiben bestehen, solange Interessen Roms gewahrt (Heterogenität, kein Multikulturalismus)
    • Kaiser Augustus personifiziert Rom als übergeordnete Stellung in den Provinzen
  • Religionsfreiheit?
    • Christentum als Religion der Frauen und der Sklaven widerspricht römischen Grundsätzen
    • Verehrung eines Gottes, der sich nicht verteidigt: „billiger Aberglaube“
    • Fundamentalisten verweigerten Leistung des Treueeids gegenüber dem Kaiser: keine Anerkennung, nur Treue gegenüber Gott (Kaiser für Christen nicht als höchste Macht, daher Verfolgung)
    • Juden wie Christen von Rom nicht akzeptiert solange sie nicht Treueeid schworen: Religionsfreiheit also nur solange gegeben, wie Treueeid ggü. Kaiser abgegeben wurde (Religionen an sich akzeptiert, solange Roms Interessen gewahrt)
  • Revolution des Christentums
    • Christentum wird Mehrheit mit der konstantinischen Wende: Konstantin privilegierte Christentum
    • Im 3. Jh. wirtschaftliche Krise: Tendenz Roms zu Universalität bringt Rom zu Fall, zweites Rom (Konstantinopel) ist besseres Rom mit Gottes Beistand (drittes Rom: Moskau)
Rechtsschöpfung durch den Princeps
  • Formen kaiserlicher Gesetzgebung
    • Edicta: Kundgebungen
    • Rescripta: Beantwortung eines Briefes mit einer Rechtsfrage durch den Kaiser, nicht unmittelbar bindend
    • Decreta: Verhandlung vor dem Kaiser, sein Urteil hat unmittelbare Rechtswirkung (Wechselwirkung röm Recht und Provinzialrecht Beispiel: Barabata)
    • Mandata: Anweisungen, die der Kaiser seinen Beamten in den Provinzen geschickt hat (Bürger dürfen sich auf diese Anweisungen berufen)

Quellentext VIII

  • Gaius inst. 1.5
    • Dekret, Edikt, Briefform
    • Gesetzeskraft des Kaisers ist nicht anzuzweifeln
    • ergibt sich dadurch, dass das Volk durch Gesetz dem Kaiser die Macht der Gesetzgebung ermächtigt
  • Ulpian D.1.4.1
    • „Königliches Gesetz“
    • Brief oder Bescheid: rescripta
    • beschreibt edicta, rescripta und decreta = Konstitutionen
  • Ulpian D.1.4.2: „haben wir schon immer so gemacht“
  • CJ 4.29.5: rescripta, gutachterlich verfasst
  • constitution antoniana
    • Edikt auf Griechisch
    • verleiht römisches Bürgerrecht an alle Fremden
    • 212 nach Chr.
  • Frage: wenn alle Römer werden, sind dann auch alle frei?
    • nein, Sklaven bleiben Sklaven
    • dadurch, dass alle Römer werden, wird auch die Hoheit des römischen Volkes gemehrt
      • politische Erklärung: ideelle Zentralisierung von Rom
      • steuerliche Erklärung: Kaiser brauchte Geld

responsa prudentium

römische Rechtswissenschaft
  • Frühe römische Zeit
    • Pontifices = Priesteramt
    • Aufgabe, aus dem ungeschrieben Recht Rechtsprechung abzuleiten
  • ab 6. Jh. v. Chr.: 12. Tafelgesetz (Kodifikation des Rechts)
    • Demokratisierungsprozess: durch Niederschrift kann sich jeder mit Recht befassen, nicht nur pontifices
    • Juristen nahmen keinen Lohn, sondern Honorar (Geschenke)
    • Juristen oft Politiker, Ämterlaufbahn
republikanische Rechtswissenschaft
  • Aufgaben der Juristen nach Cicero (5. Jh. v. Chr.)
    • respondere: Gutachten erteilen (responsum)
    • agere: Handeln, Klagen
    • cavere: Vertragsformulare, Testamente entwickeln
  • Selbstverständnis der Juristen
    • aus der Nobilitas, Oberschicht
    • ab Kaiserzeit auch andere Gesellschaftsschichten
  • Ausbildung
    • Handwerk, gelehrt durch Meister
    • ab Augustus: Lehrgänge, aber privat organisiert - amtliches Lehrbuch: institutiones von Justinian (Juristen sind frei und gleich)
    • später: ius respondendi (ausgezeichnete Juristen mit dem Recht rechtsverbindliche Gutachten in Prozessen zu erteilen)
      • nicht mehr alle Juristen gleich
      • Juristen nicht mehr frei, da Bestreben nach ius respondendi
      • dennoch Kaiserzeit als Blüte der Juristerei, da: Auszeichnung für die besten Juristen, auch dann wenn diese gegen die Ansichten des Kaisers waren
      • Labeo lehnt ius respondendi sogar mehrmals ab

Quellentext IX

  • Gaius
    • ius responendi
    • bei unterschiedlicher Ansicht von zwei ius responendi darf der Richter wieder frei entscheiden (reskript von Hadrian)
  • D1.2.2.49
    • Kraft seiner Autorität: Juristen sprechen für Kaiser, erbitten (keine Freiheit)
    • keine Bewerbung

ius honorarium

Prätor

  • Magistrat, der für die Gerichtsbarkeit zuständig ist (von Volksversammlung gewählt)
  • für ein Jahr

Edikt des Prätors

  • zu Beginn seiner Amtszeit erlässt der Prätor ein Edikt, dieses enthält alle Klagen, die der Prätor im Laufe seines Amtsjahres nutzen will
  • römisches Recht ist Prozessrecht, Klage entspricht dem Anspruch
  • Prätor erfindet die Klagen und listet sie in seinem Edikt auf
  • Edikt ist zwar fix, aber der Prätor kann auch noch nachträglich Klagen hinzufügen: actium in factum = Klage für den Sachverhalt
  • Mit Ende der Amtszeit endet auch die Gültigkeit des Ediktes
  • aber meist wird das Bewährte übernommen und dann neues hinzugefügt
  • Anpassung der Rechtsordnung bei gleichzeitiger Beständigkeit
  • Prätor konnte mit Hilfe der Juristen rechnen, Rat des Prätors
  • aus der Tätigkeit des Prätors sind die wichtigsten Verträge entstanden
  • ius honorarium = Rechtsetzung des Prätors
  • Verträge, die für jeden zugänglich sind: Römer und Fremde
  • Prätor peregrinus: Prätor mit Zuständigkeit für Probleme zwischen Römern und Fremden

Formularprozess

  • Quellentext XI Gaius Institutiones 4.39
  • in iure: vor dem Prätor, erste Phase
  • apud iudicem: bei dem Richter, zweite Phase
  • Richter war normaler Bürger, der durch den Prätor mit Amtsgewalt versehen wurde
  • Formularprozess basiert auf Formeln, ursprünglich: Klagen waren aus dem 12 Tafelgesetz (Formularprozess war moderner, flexibler)
  • dennoch Schema
    • demonstratio: Wiedergabe Sachverhalt
    • intensio: Anspruchsgrundlage
    • condemnatio: Urteil

Beispiele (adjektizische Klagen, Vindikation, Kondiktion)

  • Organisation des Familienlebens
    • pater familias hatte die potestas
    • wirtschaftliche Konsequenz: Vater ist vermögensfähig, alle anderen nicht
  • sui iuris, alieni iuris (unter fremder Gewalt)
    • Frauen und Kinder sind vermögensunfähig
    • besondere lockere Form der Ehe, bei der die Frau nicht unter die Gewalt des Mannes fällt (Gewalt endet mit Tod des Mannes)
  • Emanzipation des Sohnes gezielt genutzt, um den Sohn sui iuris zu machen
  • actio institoria: Klage für den Fall, dass Geschäftsführer eingesetzt wird
  • actio exercitoria: bezieht sich auf die Reederei, Klage wenn der Eigentümer Kapitän einsetzt
  • actio peculia: Klage aus der peculia